Corporate Governance
Aufgrund des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der ARBOmedia AG haben am 19. Dezember 2002 demgemäss die erste Entsprechenserklärung abgegeben.
Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde am 21. Dezember 2006 abgegeben. Diese Erklärung und deren Vorgängerinnen finden Sie hier: