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Donnerstag, 29.07.2010

Corporate Governance

Aufgrund des Transparenz- und Publizitätsgesetzes ist jede börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der ARBOmedia AG haben am 19. Dezember 2002 demgemäss die erste Entsprechenserklärung abgegeben.

Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde am 15. Dezember 2008 abgegeben. Diese Erklärung und deren Vorgängerinnen finden Sie hier:

Aktuelle Entsprechenserklärung

Entsprechenserklaerung_vom_10_Dezember_2009.pdf

15.6 K

Frühere Entsprechenserklärungen

Entsprechenserklaerung_vom_15__Dezember_2008.pdf

173 K

Entsprechenserklaerung_vom_14.Dezember_2007.pdf

84 K

Entsprechenserklaerung_vom_14.Dezember_2006.pdf

99 K

Entsprechenserklaerung_vom_14.Dezember_2005.pdf

95 K

Entsprechenserklaerung_vom_20.Dezember_2004.pdf

94 K

Entsprechenserklaerung_vom_15.Dezember_2003.pdf

149 K

Entsprechenserklaerung_vom_19.Dezember_2002.pdf

151 K